Xeventy bzw. Xe7enty: BaFin warnt vor der Website xeventy.net

Warnmeldung der BaFin über die Website xeventy.net

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Xeventy bzw. Xe7enty.

Es besteht der Verdacht, dass deren unbekannte Betreiber auf der Website xeventy.net ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdienste anbieten.

Im Rahmen eines Initial Coin Offerings (ICO) wird ein XeventyCoin (XVT) genannter ERC-20-Token zum entgeltlichen Erwerb angeboten. XVT soll – nach Errichtung einer digitalen Plattform – gegen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdienste eingetauscht werden können.

Auf der Website wird behauptet, Xeventy habe seinen Sitz in Berlin und werde von der BaFin beaufsichtigt. Das ist nicht der Fall.

Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und verfügt auch über keine Erlaubnis der BaFin.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin.

Auf der Website xeventy.net werden solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten.

Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Plattform / Website

xeventy.net

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