Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut vor Angeboten der „AlphasCrypto“.
Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber der Website alphascrypto.co ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an.
Eine „AlphasCrypto“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und ist nicht mit dem von der britischen Financial Conduct Authority beaufsichtigten Unternehmen „Alpha FX Limited“ und der in Deutschland lizensierten „Alpha FX Europe Limited“ verbunden.
„AlphasCrypto“ betrieb zuletzt die Website alphascrypto.com. Vor dieser hatte die BaFin bereits gewarnt. Die Websites sind inhaltlich vollständig identisch.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin.
Auf der Website alphascrypto.co werden solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten.
Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Plattform / Website
alphascrypto.co