bitcoinbuyer-app.com: BaFin warnt vor der Website

Warnmeldung der BaFin über die Website bitcoinbuyer-app.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website bitcoinbuyer-app.com.

Deren Betreiber bieten dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Dort können deutsche Kundinnen und Kunden Handelskonten eröffnen, über die sie Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) in Kryptowährungen abwickeln können.

Die BaFin hat bereits mit Bescheid vom 26. Januar 2022 die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin.

Auf der Website bitcoinbuyer-app.com werden solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Plattform / Website

bitcoinbuyer-app.com

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